OnlineService für 10 Euro Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos |
Sachsen
Rechtsgrundlage
Sächsische Beihilfeverordnung (SächsBhVO)
Der Antrag auf Beihilfegewährung kann bis zu 2 Jahren nach Entstehen der Aufwendungen oder der Ausstellung der Rechnung gestellt werden.
Kostendämpfungspauschale
Die verbleibende Beihilfe reduziert sich um 80,00 Euro je Kalenderjahr (außer bei Maßnahmen der Schwangerenüberwachung sowie für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen; ebenso bei Waisen; GKV-Versicherten oder bei Elternzeit). Eine Praxisgebühr wird somit nicht erhoben. Ebenso sind Aufwendungen in Todesfällen in Sachsen weiter beihilfefähig.
Die Beihilfestelle ist verpflichtet, Rechnungsbelege für ab dem 01.01.2011 gekaufte Arzneimittel für eine Rechnungsprüfung aufzubewahren; das Beihilfeverfahren wurde dahingehend verändert, dass künftig Belege für Arzneimittel nicht mehr an den Beihilfeberechtigten zurückgeschickt werden. Andere Belege (z. B. Arztrechnungen) werden weiterhin zurückgeschickt.
Exkl. Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte informiert die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zu Rund ums Geld im öffentlichen Dienst. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind alle 8 Bücher (3 Ratgeber & 5 eBooks) aufgespielt: Wissenswertes für Beam-tinnen und Beamte, Tarifrecht, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder), Beihilferecht (Bund/Länder), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>Hier geht es zur Bestellung |