04.18 Besoldungsrecht in Thüringen

Allgemeines zu Bezügen und Einkommen im öffentlichen Dienst

Wegweiser zu den Grundgehältern und Besoldungstabellen

Besoldungsrecht in Baden-Württemberg

Besoldungsrecht in Bayern

Besoldungsrecht in Berlin

Besoldungsrecht in Brandenburg

Besoldungsrecht im Bremen

Besoldungsrecht in Hamburg

Besoldungsrecht in Hessen

Besoldungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern

Besoldungsrecht in Niedersachsen

Besoldungsrecht in Nordrhein-Westfalen

Besoldungsrecht in Rheinland-Pfalz

Besoldungsrecht im Saarland

Besoldungsrecht in Sachsen

Besoldungsrecht in Sachsen-Anhalt

Besoldungsrecht in Schleswig-Holstein

Besoldungsrecht in Thüringen (siehe unten)

Ausbildungsvergütungen im öffentlichen Dienst


Thüringen – Besoldungstabellen


Die Besoldung wird durch Gesetz bzw. Rechtsverordnungen geregelt. Grundlage war bis zum 31. August 2006 einheitlich das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung übertragen. Der Freistaat Thüringen hat diese Gesetzgebungskompetenz genutzt und ein eigenes vollständig neues Besoldungsgesetz ab 1. Juli 2008 erlassen. Wesentliche Änderung ist dabei das Abrücken von den bisherigen Dienstaltersstufen und die Einführung von Erfahrungsstufen (bei gleichbleibendem Stufenzuschnitt) sowie die Abschaffung der Besoldungsgruppe A 2. Zudem wurde die bisherige Sonderzahlung in das Grundgehalt eingebaut. Weiterhin wurde zum 1. März 2009 die Grundgehaltssätze um 40 Euro und unmittelbar daran anschließend eine Linearanpassung um 3,0 Prozent vorgenommen. Im Jahr 2010 erfolgte die nächste Anpassung zum 1. März 2010 um 1,2 Prozent. Die Tabellenwerte ab 1. März 2010 finden Sie – mit Ausnahme der R-Besoldung – auf diesen beiden Seiten.

Unter www.besoldungstabelle.de finden Sie weitere Informationen zur Besoldung in Thüringen.

Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  

Familienzuschlag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

 

Für das erste und zweite Kind erhöht sich der Familienzuschlag um je 106,93 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 322,43 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,94 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 29,72 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 23,77 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 17,83 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 102,85 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 107,70 Euro

Besoldungstabelle B – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  

Besoldungstabelle C – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  

Besoldungstabelle W – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  

Besoldungstabelle R – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  

Anwärtergrundbetrag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  

Allgemeine Stellenzulage – ab 1.3.2010

 

Mehr Informationen zur Besoldung in Thüringen finden Sie unter: www.besoldungstabelle.de

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