Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beihilfe
Beihilferegelungen in den Ländern
Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern
Beihilfe in Nordrhein-Westfalen
Beihilfe in Sachsen (siehe unten)
Beihilfe in Schleswig-Holstein
Sachsen
Rechtsgrundlage
Sächsischen Beihilfeverordnung (SächsBhVO)
Darüber hinaus wurden z.B. Regelungen für künstliche Befruchtung / Sterilisation, für Aufwendungen für Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität und zu zahntechnischen Leistungen (zu 40 Prozent beihilfefähig), zu Krankenhausbehandlungen, zu Komplextherapien erlassen.
Der Antrag auf Beihilfegewährung kann bis zu 2 Jahren nach Entstehen der Aufwendungen oder der Ausstellung der Rechnung gestellt werden.
Kostendämpfungspauschale
Die verbleibende Beihilfe reduziert sich um 80,00 Euro je Kalenderjahr (außer bei Maßnahmen der Schwangerenüberwachung sowie für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen; ebenso bei Waisen; GKV-Versicherten oder bei Elternzeit). Eine Praxisgebühr wird somit nicht erhoben. Ebenso sind Aufwendungen in Todesfällen in Sachsen weiter beihilfefähig.
Aufgrund des zum 01.01.2011 in Kraft tretenden Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) können auch die Beihilfeträger von den pharmazeutischen Unternehmen Rabatte zu gewährten Beihilfen für Arzneimittel entsprechend erhalten. Deshalb wird die Beihilfestelle verpflichtet, Rechnungsbelege für ab dem 01.01.2011 gekaufte Arzneimittel für eine Rechnungsprüfung aufzubewahren; das Beihilfeverfahren wurde dahingehend verändert, dass künftig Belege für Arzneimittel nicht mehr an den Beihilfeberechtigten zurückgeschickt werden. Andere Belege (z.B. Arztrechnungen) werden weiterhin zurückgeschickt.