09.21 Beihilfe in Thüringen

Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beihilfe

Private Krankenversicherung

Die Pflegeversicherung

Allgemeines zum Beihilferecht

Beihilferegelungen in den Ländern

Beihilfe in Baden-Württemberg

Beihilfe in Bayern

Beihilfe in Berlin

Beihilfe in Brandenburg

Beihilfe in Bremen

Beihilfe in Hamburg

Beihilfe in Hessen

Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Beihilfe in Niedersachsen

Beihilfe in Nordrhein-Westfalen

Beihilfe in Rheinland-Pfalz

Beihilfe im Saarland

Beihilfe in Sachsen

Beihilfe in Sachsen-Anhalt

Beihilfe in Schleswig-Holstein

Beihilfe in Thüringen (siehe unten)


Thüringen

Rechtsgrundlage: § 87 Thüringer Beamtengesetz

Durch eine Übergangsbestimmung gelten bis zum Inkrafttreten einer eigenen Rechtsverordnung die Beihilfevorschriften in der Fassung vom 1. November 2001, zuletzt geändert durch VwV vom 30.01.2004, nach Maßgabe der Thüringer Verordnung über Sonderbestimmungen in der Beihilfe vom 7. November 2006 weiter.

Dies entspricht den bislang beim Bund gültigen Beihilfevorschriften in der Fassung der 28. Änderungsverordnung. Die Bundesbeihilfeverordnung wird somit nicht übernommen. Die Sonderbestimmungen vom 7. November 2006 regeln darüber hinaus die Berücksichtigungsfähigkeit studierender Kinder im Rahmen der Änderungen des Steueränderungsgesetzes. Die Regelung entspricht dabei der des Bundes.

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