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Besoldungsgesetz des Landes Bayern (BayBesG): Artikel 32 Grundgehaltssätze

 

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Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG)

 

Art. 32
Grundgehaltssätze

Die Beträge der aufsteigenden Grundgehaltssätze für die Besoldungsordnung A sowie der festen Grundgehaltssätze für die Besoldungsordnung B sind in Anlage 3 ausgewiesen


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