Landespersonalvertretungsgsetz für das Land Brandenburg: .88 Zahl der Mitglieder der Personalräte für Lehrkräfte in der Ausbildung

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§ 88 Zahl der Mitglieder der Personalräte für Lehrkräfte in der Ausbildung

Der Personalrat für Lehrkräfte in der Ausbildung besteht aus sieben Mitgliedern. § 12 Abs. 2 gilt entsprechend.


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