Landespersonalvertretungsgsetz für das Land Hamburg: ..8 Leiter der Dienststelle

Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

BEHÖRDEN-ABO - auch für Personalräte: drei Taschenbücher zum Komplettpreis von 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beihilferecht in Bund und Ländern sowie Beamtenversogungsrecht in Bund und Ländern). Alle drei Bücher erläutert komplizierte Sachverhalte verständlich und mit Praxis-Beispielen >>> hier anfordern


Zur Übersicht des Personalvertretungsgesetzes von Hamburg

§ 8 Leiter der Dienststelle

Für die Dienststelle handelt ihr Leiter; er kann sich durch einen entscheidungsberechtigten Beamten oder Arbeitnehmer vertreten lassen.


Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum    www.beamten-online.de © 2024