Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG): § .96 Mitwirkung der Lehrerkollegien

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§ 96 Mitwirkung der Lehrerkollegien 

Das durch die Schulordnungen, Konferenzordnungen oder Dienstanweisungen den Lehrerkollegien eingeräumte Recht auf Mitwirkung bei der Gestaltung innerschulischer Angelegenheiten bleibt unberührt.

 

 

 

 

 

 


 

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