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„Bundeskabinett beschließt den Gesetzenturf zum Beamtenstatusgesetz"
Der Deutsche Beamtenwirtschaftsring e.V. informiert:
Gesetzentwurf zum Beamtenstatusgesetz beschlossen
Die Bundesregierung hat am 25.10.2006 den Gesetzenentwurf zum "Beamtenstatusgesetz" beschlossen. Mit dem Beamtenstatusgesetz (BeamStG) sollen die statusrechtlichen Bedingungen für das Beamtenverhältnis geregelt werden. Das Gesetz wird für alle Beamtinnen und Beamten in Ländern und Kommunen verbindlich sein und das Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) ablösen.
Nicht unter den Geltungsbereich des BeamtStG werden die Bereiche Besoldung, Laufbahnen und Versorgung fallen. Hier hat der Verfassungsgeber die Gesetzgebungskompetenzen in die Hände der Länder gelegt.
Deutscher Beamtenwirtschaftsring e.V.
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