Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG) - Übersicht -

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Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG)

Stand: 17.07.2015

 

Hier die Inhaltsübersicht des Bayrischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG):

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften (Art. 1–11)

Art. 1 Bildung von Personalvertretungen

Art. 2 Zusammenarbeit; Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände

Art. 3 Verhältnis zum Tarifvertrag

Art. 4 Beschäftigte

Art. 5 Gruppen

Art. 6 Dienststellen

Art. 7 Vertretung der Dienststelle

Art. 8 Verbot der Behinderung, Benachteiligung und Begünstigung

Art. 9 Schutz der Auszubildenden als Mitglied der Personalvertretung

Art. 10 Schweigepflicht

Art. 11 Unfallfürsorge

Erster Abschnitt
Wahl und Zusammensetzung des Personalrats (Art. 12–25)

Art. 12 Personalratsfähige Dienststellen; Kleindienststellen

Art. 13 Wahlberechtigung

Art. 14 Wählbarkeit

Art. 15 Wählbarkeit in besonderen Fällen

Art. 16 Größe des Personalrats

Art. 17 Verteilung der Sitze auf die Gruppen

Art. 18 Abweichende Sitzverteilung

Art. 19 Grundsätze des Wahlverfahrens

Art. 20 Bestellung oder Wahl des Wahlvorstands

Art. 21 Wahl des Wahlvorstands in personalratslosen Dienststellen

Art. 22 Bestellung des Wahlvorstands durch den Dienststellenleiter

Art. 23 Aufgaben des Wahlvorstands

Art. 24 Schutz und Kosten der Wahl

Art. 25 Wahlanfechtung

Zweiter Abschnitt
Amtszeit des Personalrats (Art. 26–31)

Art. 26 Beginn und Dauer der regelmäßigen Amtszeit

Art. 27 Vorzeitige Neuwahl

Art. 27a Um- und Neubildungen von Dienststellen

Art. 28 Ausschluss eines Mitglieds; Auflösung des Personalrats

Art. 29 Erlöschen der Mitgliedschaft

Art. 30 Ruhen der Mitgliedschaft

Art. 31 Ersatzmitglieder

Dritter Abschnitt
Geschäftsführung des Personalrates, Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (Art. 32–45)

Art. 32 Vorstand; Vorsitzender

Art. 33 Erweiterter Vorstand

Art. 34 Sitzungen; Teilnahmerecht

Art. 35 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen

Art. 36 Erweitertes Teilnahmerecht

Art. 37 Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit

Art. 38 Gemeinsame Beschlüsse; Beschlüsse von Gruppen

Art. 39 Aussetzung von Beschlüssen

Art. 40 Teilnahmerecht von weiteren Vertretern; Stimmrecht

Art. 41 Niederschrift

Art. 42 Geschäftsordnung

Art. 43 Sprechstunden

Art. 44 Kostentragung; Geschäftsbedarf; Bekanntmachungen

Art. 45 Verbot der Erhebung von Beiträgen

Vierter Abschnitt
Rechtsstellung der Personalratsmitglieder (Art. 46–47)

Art. 46 Ehrenamt; Arbeitszeitversäumnis; Freistellung; Fortbildung

Art. 47 Besonderer Schutz bei Kündigung, Versetzung oder Abordnung

Fünfter Abschnitt
Personalversammlung (Art. 48–52)

Art. 48 Zusammensetzung und Leitung; Teilversammlung

Art. 49 Ordentliche und außerordentliche Personalversammlung

Art. 50 Zeitpunkt

Art. 51 Befugnisse und Zuständigkeiten

Art. 52 Erweitertes Teilnahmerecht

 

Sechster Abschnitt
Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat (Art. 53–56)

Art. 53 Bildung von Stufenvertretungen

Art. 53a Anfechtung der Wahl der Stufenvertretungen

Art. 54 Entsprechende Anwendung von Vorschriften

Art. 55 Bildung von Gesamtpersonalräten

Art. 56 Entsprechende Anwendung von Vorschriften

 

Dritter Teil
Jugend- und Auszubildendenvertretung (Art. 57–64)

Art. 57 Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen; Allgemeine Aufgaben

Art. 58 Wahlberechtigung und Wählbarkeit

Art. 59 Größe und Zusammensetzung

Art. 60 Wahlvorstand; Wahl; Amtszeit; Vorsitz

Art. 61 Befugnisse

Art. 62 Entsprechende Anwendung von Vorschriften

Art. 63 Jugend- und Auszubildendenversammlung

Art. 64 Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen; Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung

 

Vierter Teil
Beteiligung der Personalvertretung (Art. 65–80)

Erster Abschnitt
Allgemeines (Art. 65–69)

Art. 65 (aufgehoben)

Art. 66 (aufgehoben)

Art. 67 Grundsätze für die Zusammenarbeit

Art. 68 Diskriminierungsverbot und Neutralitätsgebot

Art. 69 Allgemeine Aufgaben; Informationsrecht; Teilnahme an Prüfungen

 

Zweiter Abschnitt
Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung (Art. 70–74)

Art. 70 Mitbestimmungsverfahren

Art. 70a Initiativrecht

Art. 71 Einigungsstelle

Art. 72 Mitwirkungsverfahren

Art. 73 Dienstvereinbarungen

Art. 74 Durchführung von Entscheidungen

 

Dritter Abschnitt
Angelegenheiten, in denen der Personalrat zu beteiligen ist (Art. 75–79)

Art. 75 Mitbestimmung in Personal- und Sozialangelegenheiten

Art. 75a Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen und automatisierten Verfahren

Art. 76 Mitwirkung in Personal-, Sozial- und Organisationsangelegenheiten

Art. 77 Beteiligung bei Kündigungen und Entlassungen

Art. 77a Erörterung bei leistungsbezogenen Maßnahmen

Art. 78 Ausnahmen von der Beteiligung

Art. 79 Beteiligung bei Arbeitsschutz und Unfallverhütung

 

Vierter Abschnitt
Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats (Art. 80)

Art. 80 Zuständigkeit

 

Fünfter Teil
Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte (Art. 81)

Art. 81 Bildung und Aufgaben

 

Sechster Teil
Gerichtliche Entscheidungen (Art. 82–83)

Art. 82 Zuständigkeit und Verfahren

Art. 83 Bildung und Besetzung der Fachkammern und des Fachsenats

 

Siebter Teil
Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen (Art. 84–93)

Erster Abschnitt
Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und für den Bayerischen Rundfunk (Art. 84–92)

Art. 84 Bayerischer Rundfunk

Art. 85 Bayerischer Jugendring; Bayerisches Rotes Kreuz

Art. 86 Allgemeine Ortskrankenkasse Bayern (AOK Bayern)

Art. 87 Deutsche Rentenversicherung

Art. 88 Gemeinsame Angelegenheiten von Richtern, Staatsanwälten und anderen Beschäftigten

Art. 89 Bayerische Bereitschaftspolizei

Art. 90 Landesamt für Verfassungsschutz

Art. 91 Personalvertretung der Staatsanwälte

Art. 92 Dienststellen im Ausland

 

Zweiter Abschnitt
Vorschriften über die Behandlung von Verschlußsachen (Art. 93)

Art. 93 Behandlung von Verschlusssachen

 

Achter Teil
Ergänzende Vorschriften (Art. 94–95)

Art. 94 Erlass von Vorschriften

Art. 95 Religionsgemeinschaften

 

Neunter Teil
Schlußvorschriften (Art. 96–97)

Art. 96 Übergangsregelung für das Landesamt für Schule

Art. 96a Sondervorschrift aus Anlass der Corona-Pandemie

Art. 97 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 

zum Wortlaut des aktuellen Gesetzestextes

 

Erster Teil Allgemeine Vorschriften

Zweiter Teil Personalrat, Stufenvertretung, Gesamtpersonalrat, Personalversammlung
        Erster Abschnitt Wahl und Zusammensetzung des Personalrats
        Zweiter Abschnitt Amtszeit des Personalrats
        Dritter Abschnitt Geschäftsführung des Personalrates, Aufgaben des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten
        Vierter Abschnitt Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
        Fünfter Abschnitt Personalversammlung
        Sechster Abschnitt Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat

Dritter Teil Jugendvertretung und Jugendversammlung

Vierter Teil

Fünfter Teil Beteiligung der Personalvertretung
        Erster Abschnitt Allgemeines
        Zweiter Abschnitt Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
        Dritter Abschnitt Angelegenheiten, in denen der Personalrat zu beteiligen ist
        Vierter Abschnitt Beteiligung der Stufenvertretung und des Gesamtpersonalrats

Sechster Teil Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte

Siebter Teil Gerichtliche Entscheidungen

Achter Teil Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen
        Erster Abschnitt Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und für den Bayerischen Rundfunk
        Zweiter Abschnitt Vorschriften für die Behandlung von Verschlußsachen

Neunter Teil (aufgehoben)

Zehnter Teil Ergänzende Vorschriften

Elfter Teil Schlußvorschriften


Red 20220620

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