Zugang für Kunden des OnlineService: bitte rechts ihre Nutzerdaten eingeben. Sollten Sie diese vergessen haben, schreiben Sie uns eine Mail an info@onlineservice-oed.de
Mit dem OnlineService sind Sie gut informiert und bleiben auf dem Laufenden. Sie finden die wichtigsten Themen rund um den öffentlichen Dienst - aktuell und verständlich. Das gesamte Beamtenrecht und Tarifvertragswesen im Überblick. Sie können mehr als zehn Taschenbücher als OnlineBuch öffnen, lesen und ausdrucken.
Interesse am OnlineService
>>>Hier können Sie sich für OnlineService anmelden (Komplettpreis 10 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten) und können dann sofort loslegen.
Zur Übersicht aller Meldungen für Beamtinnen und Beamte:
Aktuelles für Beamtinnen und Beamte:
Stöhr: Beamtenstatus schließt Streikrecht aus
Der Beamtenstatus schließt das Recht zu streiken aus. Das hat der 1. Vorsitzende der dbb tarifunion Frank Stöhr noch einmal klar gemacht. Der Zeitschrift Schule heute des Verbandes Bildung und Erziehung (Ausgabe Februar 2011) sagte Stöhr: Beamte erster und zweiter Klasse, also verbeamtete Lehrer mit und verbeamtete Polizisten ohne Streikrecht kann es nach dem deutschen Grundgesetz nicht geben. Der Beamtenstatus ist unteilbar.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte mit Urteil vom 15. Dezember 2010 entschieden, dass eine Disziplinarstrafe aufgrund der Teilnahme an einem Streik durch eine verbeamtete Lehrerin gegen das Streikrecht für Lehrer verstoße. Hierbei berief sich das Verwaltungsgericht auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Stöhr zeigte sich überzeugt, dass das Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts in weiteren Instanzen aufgehoben wird, weil es gegen das deutsche Grundgesetz verstoße. Um einen Streik im Beamtenstatus zu ermöglichen, müsste zunächst das Grundgesetz geändert werden, so der Chef der dbb tarifunion. Eine solche Grundgesetzänderung würde für den Staat und die Bürger erhebliche Nachteile mit sich bringen. Die Verlässlichkeit des Staates, die in den vergangenen Jahrzehnten durch das Berufsbeamtentum gewährleistet wurde, wäre infrage gestellt. Hierzu gehört auch, dass der Bildungsbereich bisher weitgehend streikfrei geblieben ist. Dies sollte auch in der Zukunft nicht verändert werden, so Stöhr. Das Streikverbot garantiert das Schülerrecht auf Bildung und das Elternrecht auf verlässliche Betreuung der Kinder.
Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 15.02.2011