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Laufbahnverordnungen in den Ländern

ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung 

Das Laufbahnrecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Der Bund und die Länder haben jeweils eigenständige Regelungen im Laufbahnrecht. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über ausgewählte Rechtsvorschriften (Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften).


 

Hier die Link-TIPPS zu den Ländern:

Baden-Württemberg Hessen >>>weiter Sachsen >>>weiter

Bayern >>>weiter

Mecklenburg-Vorpommern >>>weiter Sachsen-Anhalt >>>weiter
Berlin >>>weiter Niedersachsen >>>weiter Schleswig-Holstein >>>weiter
Brandenburg >>>weiter Nordrhein-Westfalen >>>weiter Thüringen >>>weiter
Bremen >>>weiter Rheinland-Pfalz >>>weiter  
Hamburg >>>weiter Saarland >>>weiter  

 


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Red 20260529

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