
| ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern |
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Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung |
Die NÜRNBERGER Beamten Versicherungen haben als Selbsthilfeeinrichtung des öffentlichen Dienstes eine hohe Tradition. Die NÜRNBERGER ist dem öffentlichen Dienst seit Jahrzehnten in besonderer Weise verbunden. Das wissen nicht nur die Beamten, sondern auch die Tarifbeschäftigten von Bund, Ländern und Gemeinden.
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