Niedersachsen: Beihilfe, Niedersächsische Beihilfevorschriften

 

Beihilferegelungen für Beamtinnen und Beamte des Landes Niedersachsen

Vorbemerkungen

Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt, beispielsweise bestehen Abweichungen hinsichtlich der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Wahlleistungen eines Krankenhauses (Berlin, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) und von Aufwendungen für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch (Bayern). In einigen Ländern ist eine sogenannte Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt) eingeführt worden. Sieben Länder haben eigenständige Beihilferegelungen. Dennoch orientieren sich viele der entsprechenden Landesregelungen an den meisten Grundsätzen, die auch für die Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) gelten. Deshalb kann der vorliegende Ratgeber auch von Beihilfeberechtigten in den Ländern genutzt werden. 

Wichtige – vom Bundesrecht abweichende – Beihilferegelungen fassen wir auf dieser Website zusammen.

Mehr Informationen zur Beihilfe in Niedersachsen finden Sie unter www.nlbv.niedersachsen.de

Die Beihilfevorschriften ändern sich manchmal mehrmals im Jahr, wir aktualisieren diese Texte daher unter www.beihilfe-online.de 

 

Beihilferecht in Niedersachsen

 

Beamte und Versorgungsempfänger erhalten Beihilfe nach den für den Bund geltenden Vorschriften. Dies gilt jedoch nicht bei Aufwendungen für gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen und eine gesondert berechnete Unterkunft bei stationärer Behandlung (Wahlleistungen).

Wahlleistungen sind ab 1. 1. 2005 auch für den bis dahin ausgenommenen Personenkreis nicht mehr beihilfefähig. Nur die im Jahr 2004 begonnenen Behandlungen werden noch nach altem Recht abgerechnet.

Mehr Informationen bietet Ihnen das folgende Merkblatt bzw. die Informationsblätter und Antragsformulare.

 

Zur Übersicht der Beihilfeverordnung 

 


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Taschenbuch: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte

Das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" informiert auf rund 300 Seiten zum Beamtenrecht, z.B. Besoldung, Beihilfe und Beamtenversorgung. Daneben finden Sie Infos zum Nebentätigkeitsrecht bzw. dem Reisekosten- bzw. Umzugskostenrecht. Das Beamtenrecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Das Taschenbuch orientiert sich zumeist an den Vorschriften des Bundes, die vielfach auch in den Ländern gelten. Vom Bund abweichende Landesregelungen werden beispielhaft erläutert. >>>Hier kann das Taschenbuch für 7,50 Euro bestellet werden

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Red 20230904

 

 

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