
| ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern |
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Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung |
Tarifrecht im öffentlichen Dienst
Tarifrecht im öffentlichen Dienst TVöD Bund und Kommunen
Erläuterungen
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Besonderer Teil – Verwaltung (BT-V)
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) –
Besonderer Teil –Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B) –
Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund)
Anlage 1 TVöD
Anlage 1 (VKA) Teil B Abschnitt XXIV –
Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund)
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA)
Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV)
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA)
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing)
Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)
Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD Pflege)
Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte (TV FALTER) – Bund
Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) – VKA
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Red 20260529 / Red 20231019