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Rechtsprechung zur Beihilfe

ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung 



 

Rechtsprechung: Ausgewählte Urteile zur Beihilfe

Hier bieten wir Ihnen eine Auswahl von Urteilen zum Thema "Beihilfe"

 

Beihilfeanspruch nicht pfändbar

Beihilfe für Perücke

Eingeschränkter Beihilfeanspruch  bei nicht anerkannter Heilbehandlung

Beihilfefähige Aufwendungen bei
Sanatoriumsbehandlung
 

Beihilfevorschrift darf nicht gegen die Freiheit beim Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU verstoßen 

Beihilfevorschrift darf nicht die Durchführung einer Heilkur im Ausland vorschreben 

Beihilfefähigkeit der Aufwendungen durch Heilpraktiker eingeschränkt

Kostendämpfungspauschale ist rechtmäßig 

 

 

Zum ABC der Beihilfe

 


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Red 20260529 / Red 20231018

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