Sächsisches Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG) - Übersicht -

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Sächsisches Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG)

vom 29.08.2018 (berücksichtigt die letzte Änderung durch Artikel 10 Absatz 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Sächsischen Dienstrechts vom 28.06.2018 (SächsGVBl. S. 430).

 

Inhaltsübersicht


Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ .1 Geltungsbereich

§ .2 Zusammenarbeitsgebot

§ .3 Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen

§ .4 Beschäftigte

§ .5 Gruppen

§ .6 Dienststellen

§ .7 Dienststellenleiter

§ .8 Behinderungsverbot

§  .9 Weiterbeschäftigung Auszubildender

§ 10 Schweigepflicht

§ 11 Unfallvorschriften

Teil 2
Personalvertretungen

§ 12 Bildung von Personalräten

§ 13 Wahlberechtigung

§ 14 Wählbarkeit

§ 15 Wählbarkeit in besonderen Fällen

§ 16 Zahl der Personalratsmitglieder

§ 17 Vertretung der Gruppen

§ 18 Abweichende Verteilung auf die Gruppen

§ 19 Wahlverfahren

§ 20 Bestellung des Wahlvorstands durch den Personalrat

§ 21 Wahl des Wahlvorstands durch die Personalversammlung

§ 22 Bestellung des Wahlvorstands durch den Dienststellenleiter

§ 23 Wahleinleitung

§ 24 Schutz der Wahl – Kostenregelung

§ 25 Anfechtung der Wahl

§ 26 Amtszeit

§ 27 Wahlzeitraum

§ 28 Ausschluss und Auflösung

§ 29 Erlöschen der Mitgliedschaft

§ 30 Ruhen der Mitgliedschaft

§ 31 Ersatzmitglieder

§ 32 Neuwahl bei Neubildung und Eingliederung von Dienststellen und Körperschaften

Teil 3
Geschäftsführung

§ 33 Vorstand des Personalrats

§ 34 Aufgaben des Vorstands

§ 35 Sitzungen

§ 36 Durchführung von Sitzungen

§ 37 Teilnahme von Beauftragten der Gewerkschaften

§ 38 Beschlussfassung – Beschlussfähigkeit

§ 39 Gemeinsame Beratung – Gruppenentscheidung

§ 40 Aussetzung von Beschlüssen

§ 41 Teilnahme weiterer Personen

§ 42 Verhandlungsniederschrift

§ 43 Geschäftsordnung

§ 43a Ausschüsse des Personalrats

§ 44 Sprechstunden

§ 45 Kosten

Teil 4
Rechtsstellung

§ 46 Freistellung vom Dienst

§ 47 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

§ 48 Schutzvorschriften

Teil 5
Personalversammlung

§ 49 Zusammensetzung und Leitung

§ 50 Einberufung – Tätigkeitsbericht

§ 51 Zeitpunkt

§ 52 Gegenstand

§ 53 Teilnahmerecht

Teil 6
Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat

§ 54 Stufenvertretungen

§ 55 Entsprechende Anwendung der Personalvertretungsvorschriften

§ 56 Gesamtpersonalrat

§ 57 Wahl, Amtszeit und Geschäftsführung

Teil 7
Besondere Vertretungen

§ 58 Jugend- und Auszubildendenvertretung

§ 59 Aktives und passives Wahlrecht

§ 60 Zusammensetzung

§ 61 Wahlvorstand – Amtszeit

§ 62 Aufgaben

§ 63 Entsprechende Anwendung von Vorschriften

§ 64 Stufenvertretungen und Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung

§ 65 Jugend- und Auszubildendenversammlung

§ 66 (weggefallen)

§ 67 Schulen und Lehrkräfte

§ 68 Polizeivollzugsdienst

§ 69 Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte

§ 70 Staatsbetrieb Sachsenforst

Teil 8
Beteiligung der Personalvertretungen

§ 71 Zusammenarbeit

§ 72 Gleichmäßige Behandlung – Verbot parteipolitischerBetätigung

§ 73 Allgemeine Aufgaben – Anhörungen

§ 74 Unfall-, Umwelt- und Gesundheitsgefahren

§ 75 Teilnahme an Prüfungen

§ 76 Verfahren der Mitwirkung

§ 77 Mitwirkungsrechte

§ 78 Ordentliche Kündigung

§ 79 Verfahren der Mitbestimmung

§ 80 Angelegenheiten der eingeschränkten Mitbestimmung

§ 81 Angelegenheiten der vollen Mitbestimmung

§ 82 Einschränkung der Mitbestimmung, Versagungsgründe

§ 83 Initiativrecht

§ 84 Dienstvereinbarungen – Tarifverträge

§ 85 Einigungsstelle

§ 86 Durchführung von Entscheidungen

§ 87 Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats

Teil 9
Gerichtliche Entscheidung

§ 88 Zuständigkeit und Entscheidungen der Verwaltungsgerichte

§ 89 Bildung von Fachkammern

Teil 10
Verschlusssachen und Verfassungsschutz

§ 90 Ausschuss für geheime Verschlusssachen

§ 91  Abweichungen für das Landesamt für Verfassungsschutz

Teil 11
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 92 Rechtsverordnung über Wahlvorschriften

§ 93 Übergangsvorschrift

§ 94 In-Kraft-Treten – Außer-Kraft-Treten


 

zum Wortlaut des aktuellen Gesetzestextes


Red 20220620

 

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