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Beamtinnen und Beamte in der Finanzverwaltung

ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung 

 

Weiterführend Informationen für Finanzbeamte in den Steuerverwaltungen:

www.beamten-informationen.de I www.finanzbeamte-online.dewww.steuerbeamte.de I   .


 

Beamtinnen und Beamte in der Finanzverwaltung

Struktur und Aufgaben der Finanzverwaltung 

Die Finanzverwaltung - auch Steuerverwaltung genannt - ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Die Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland ist zwischen Bund und Bundesländern aufgeteilt. In der Bundesfinanzverwaltung ist das Bundesministerium der Finanzen oberste Behörde.

Darunter gibt es eine Reihe Oberbehörden, die spezielle Aufgaben erledigen, für die der Bund zuständig ist. Landesfinanzbehörden sind die Landesfinanzministerien als oberste Behörden, die Oberfinanzdirektionen (Landesabteilungen) als Mittelbehörden und die Finanzämter als Ortsbehörden. Die Finanzämter sind - bis auf Zölle und Verbrauchsteuern, für die die Bundeszollverwaltung zuständig ist - für die Verwaltung der Steuern zuständig. Ausnahmen bilden die Steuern, deren Verwaltung den Gemeinden übertragen worden ist.


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Red 20260529 / Red 20231017

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