
| ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern |
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Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung |
Mehr Informationen für Forstbeamte:
I www.beamten-informationen.de I www.forstbeamte.de I
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Beamte in der Forstverwaltung |
www.forstbeamte.de |
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Förster und Beamte der Forstverwaltung Als Förster oder Försterin bezeichnet man umgangssprachlich einen Forstingenieur, Forstwissenschaftler oder Forsttechniker. Aufgabenbereich Diese Berufe befassen sich mit der nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzung des Waldes unter Berücksichtigung seiner ökologischen und sozialen Funktionen. In Abhängigkeit seines Dienstverhältnisses ist die Gewichtung der Funktionen des Waldes verschieden. Auch die Jagd kann zu seinen Aufgaben zählen. Ausbildung Um Förster in Deutschland werden zu können, muss eine Person eine Ausbildung zum Forsttechniker oder Forstwart absolviert oder Forstwirtschaft an einer Fachhochschule (FH) oder Universität (Uni) studiert und abgeschlossen haben. Nach dem Studium schließt sich eine Ausbildungszeit im Staatsdienst an, die mit der staatlichen Laufbahnprüfung als Forstinspektor (Eingangsvoraussetzung Dipl.-Ing. Forstwirtschaft - FH, dann gehobener Dienst) oder Forstassessor (Eingangsvoraussetzung Diplomforstwirt - Uni, dann höherer Dienst) endet. |
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