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Beamtinnen und Beamte in der Zollverwaltung bzw. im Zolldienst

ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung 

 

Mehr Informationen für Beamtinnen und Beamte in der Zollverwaltung:

www.beamten-informationen.de I www.zollbeamte.de 


 

Beamtinnen und Beamte in der

Zollverwaltung bzw. im Zolldienst  

Zollbeamter

Der Beruf des Zollbeamten zählt zu den ältesten bekannten Berufen und ist schon aus der Bibel bekannt. Überall da, wo es ein geordnetes Gemeinwesen gibt, treten auch Zöllner in Erscheinung. Meist waren Zöllner bei den Bürgern unbeliebt, da sie auf Anordnung der jeweiligen Staatsmacht die Steuern oder andere Pflichtabgaben eintrieben.

Heute sind die Aufgaben der Zollverwaltung sehr vielfältig. Auch wenn es sich heutzutage immer noch um ein Berufsbild handelt, das weltweit in den unterschiedlichsten Kulturen zu finden ist, so differiert der konkrete Aufgabenbereich heute je nach staatlicher Aufgabenzuteilung.

Neben den Aufgaben an den Grenzen beim grenzüberschreitenden Personen- und Warenverkehrs, Bekämpfung des Drogen- und Waffenschmuggels, ermitteln die Zollbeamten heute auch im Bereich der Schwarzarbeit (Finanzkontrolle Schwarzarbeit), Außenwirtschaft, Marktordnung, Steuerhinterziehung und Bekämpfung der Geldwäschekriminalität. Kontrolle von Postsendungen, die in die Gemeinschaft der Europäischen Union verbracht werden.

Schon lange vor dem Inkrafttreten des Schengener Abkommens agierte die Zollverwaltung flächendeckend im Inland, jedoch sind seit dem Wegfall der Grenzen innerhalb der Europäischen Union (EU) zahlreiche Grenzzollstellen aufgelöst bzw. in Binnenzollämter umgewandelt worden. Der Zoll hat seine Hauptaktivitäten allerdings nicht geändert, sondern lediglich auf die Hauptschwerpunkte der EU-Außengrenzen konzentriert (See- und Flughäfen, Freihäfen, die Grenze zur Schweiz) und in das Binnenland verlagert.

Die Aufgaben des Zolls dürfen nicht mit denen der Bundespolizei (BPol) verwechselt werden, die ausschließlich grenzpolizeiliche Aufgaben wahrnimmt (z. B. Passkontrolle und Aufgaben der ehemaligen Bahnpolizei etc.). Der Zoll untersteht trotz polizeilicher und strafverfolgender Aufgabenwahrnehmung dem Bundesfinanzminister.

Ein Großteil der Zollbeamten hat die Funktion einer Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft inne.


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Red 20260529 / Red 20231018

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