Die Besoldung für die Beamtinnen und Beamten in den neuen Ländern wird vom Gesetzgeber festgelegt. Die Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung wurde vom dbb beamtenbund und tarifunion Thüringen in einem PDF zusammengefasst, dass Sie mit dem folgenden Link einsehen und herunterladen können >>>zum Download