BBesG - § 3 Anspruch auf Besoldung
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§ 3 Anspruch auf Besoldung
(1) Die Beamten, Richter und Soldaten haben Anspruch auf Besoldung. Der Anspruch entsteht mit dem Tag, an dem ihre Ernennung, Versetzung, Übernahme oder ihr Übertritt in den Dienst eines der in § 1 Abs. 1 genannten Dienstherren wirksam wird. Bedarf es zur Verleihung eines Amtes mit anderem Endgrundgehalt (Grundgehalt) keiner Ernennung oder wird der Beamte, Richter oder Soldat rückwirkend in eine Planstelle eingewiesen, so entsteht der Anspruch mit dem Tag, der in der Einweisungsverfügung bestimmt ist. Wird ein Amt auf Grund einer Regelung nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 zweiter Halbsatz, § 22 Abs. 1 eingestuft, so entsteht der Anspruch mit der Maßnahme, die der Einweisungsverfügung entspricht.
(2) Bei Soldaten auf Zeit, die sich nicht für eine Dienstzeit von mindestens zwei Jahren verpflichtet haben, entsteht der Anspruch auf Besoldung frühestens mit dem Tag nach Ableistung des Grundwehrdienstes. Abweichend von Satz 1 entsteht der Anspruch auf Besoldung bei Soldaten auf Zeit, die sich mindestens für eine Dienstzeit von fünfzehn Monaten verpflichtet haben, frühestens mit Beginn des zehnten Dienstmonats, bei Soldaten auf Zeit, die sich mindestens für eine Dienstzeit von achtzehn Monaten verpflichtet haben, frühestens mit Beginn des siebten Dienstmonats.
(3) Der Anspruch auf Besoldung endet mit Ablauf des Tages, an dem der Beamte, Richter oder Soldat aus dem Dienstverhältnis ausscheidet, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(4) Besteht der Anspruch auf Besoldung nicht für einen vollen Kalendermonat, so wird nur der Teil der Bezüge gezahlt, der auf den Anspruchszeitraum entfällt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(5) Die Dienstbezüge nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und 6 werden monatlich im voraus gezahlt. Die anderen Bezüge werden monatlich im voraus gezahlt, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(6) Werden Bezüge nach dem Tag der Fälligkeit gezahlt, so besteht kein Anspruch auf Verzugszinsen.
(7) Bei der Berechnung von Bezügen nach § 1 sind die sich ergebenden Bruchteile eines Pfennigs unter 0,5 abzurunden und Bruchteile von 0,5 und mehr aufzurunden. Zwischenrechnungen werden jeweils auf zwei Dezimalstellen durchgeführt. Jeder Bezügebestandteil ist einzeln zu runden.
mehr zu: Beamtengesetze
- Altersteilzeitzuschlagsverordnung - ATZV
- Arbeitszeitverordnung - AZV
- Auslandsreisekostenverordnung - ARV
- Auslandstrennungsgeldverordnung - ATGV
- Auslandsumzugskostenverordnung - AUV
- Auslandsverwendungszuschlagsverordnung - AuslVZV
- Auslandszuschlagsverordnung - AuslZuschlV
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- BBesG - § 2 Regelung durch Gesetz
- BBesG - § 3 Anspruch auf Besoldung
- BBesG - § 3a Besoldungskürzung
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- BBesG - § 5 Besoldung bei mehreren Hauptämtern
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- BBesG - § 7 Kaufkraftausgleich
- BBesG - § 8 Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
- BBesG - § 9 Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
- BBesG - § 9a Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
- BBesG - § 10 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung
- BBesG - § 11 Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
- BBesG - § 12 Rückforderung von Bezügen
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- BBesG - § 14a Versorgungsrücklage
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- BBesG - § 16 Amt, Dienstgrad
- BBesG - § 17 Aufwandsentschädigungen
- BBesG - § 17a Zahlungsweise
- BBesG - § 18 Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung
- BBesG - § 19 Bestimmung des Grundgehaltes nach dem Amt
- BBesG - § 19a weggefallen
- BBesG - § 20 Besoldungsordnungen A und B
- BBesG - § 21 Hauptamtliche Wahlbeamte auf Zeit der Gemeinden, Samtgemeinden, Verbandsgemeinden, Ämter und Kreise
- BBesG - § 22 Vorstandsmitglieder öffentlich-rechtlicher Sparkassen und Leiter kommunaler Versorgungs- und Verkehrsbetriebe
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- BBesG - § 24 Eingangsamt für Beamte in besonderen Laufbahnen
- BBesG - § 25 Beförderungsämter
- BBesG - § 26 Obergrenzen für Beförderungsämter
- BBesG - § 27 Bemessung des Grundgehaltes
- BBesG - § 28 Besoldungsdienstalter
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- BBesG - § 31 weggefallen
- BBesG - § 32 weggefallen
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- BBesG - § 34 Zuschüsse zum Grundgehalt
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- BBesG - § 37 Besoldungsordnungen R
- BBesG - § 38 Bemessung des Grundgehaltes
- BBesG - § 39 Grundlage des Familienzuschlages
- BBesG - § 40 Stufen des Familienzuschlages
- BBesG - § 41 Änderung des Familienzuschlages
- BBesG - § 42 Amtszulagen und Stellenzulagen
- BBesG - § 42a Prämien und Zulagen für besondere Leistungen
- BBesG - § 43 Stellenzulagen für Beamte, Richter und Soldaten in der Hochschulleitung
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- BBesG - § 45 weggefallen
- BBesG - § 46 Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes
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- BBesG - § 48 Mehrarbeitsvergütung, Vergütung für die Teilnahme an Sitzungen kommunaler Vertretungskörperschaften und ihrer Ausschüsse
- BBesG - § 49 Vergütung für Beamte im Vollstreckungsdienst
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- BBesG - § 51 Andere Zulagen und Vergütungen
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- BBesG - § 67 Jährliche Sonderzahlungen
- BbesG - § 68 Vermögenswirksame Leistungen
- BBesG - § 68a Jährliches Urlaubsgeld
- BBesG - § 69 Dienstbekleidung, Heilfürsorge, Unterkunft für Soldaten
- BBesG - § 70 Dienstkleidung, Heilfürsorge, Unterkunft für Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz
- BBesG - § 71 Allgemeine Verwaltungsvorschriften und Zuständigkeitsregelungen
- BBesG - § 72 Sonderzuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit
- BBesG - § 72a Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
- BBesG - § 73 Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
- BBesG - § 73a Übergangsregelung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
- BBesG - § 74 weggefallen
- BBesG - § 75 Übergangszahlung
- BBesG - § 76 Weiterverpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit
- BBesG - § 77 weggefallen
- BBesG - § 78 Zulage für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen
- BBesG - § 79 Einstufung besonderer Lehrämter
- BBesG - § 80 Übergangsregelung für beihilfeberechtigte Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz
- BbesG - § 80a weggefallen
- BBesG - § 81 Übergangsregelungen bei Zulagenänderungen aus Anlaß des Versorgungsreformgesetzes 1998
- BBesG - § 82 Übergangsregelungen für Anwärterbezüge aus Anlaß des Versorgungsreformgesetzes 1998
- BBesG - § 83 Übergangsregelungen bei Zulagenänderungen aus Anlass des Sechsten Besoldungsänderungsgesetzes
- BBesG - § 84 Anpassung der Bezüge nach fortgeltendem Recht
- BBesG - § 85 Einmalzahlung im Jahr 2004
- Beamtenrechtsrahmengesetz - BRRG
- Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung - BeamtVÜV
- Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG
- Bedienstetenwohnungs-Verordnung der RV-Träger - RVBedWohnV
- Besoldung von Bürgermeistern, Oberkreisdirektoren, Landräten und ähnlichen gewählten Kommunalbeamten fest.
- BRRG
- Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004
- Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
- Bundesdisziplinargesetz - BDG
- Bundeserziehungsgeldgesetz
- Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG
- Bundeslaufbahnverordnung - BLV
- Bundesnebentätigkeitsverordnung - BNV
- Bundesobergrenzenverordnung - BOgrV
- Bundesreisekostengesetz (BRKG)
- Bundessonderzahlungsgesetz
- Bundesumzugskostengesetz - BUKG
- Dienstrechtliches Begleitgesetz - DRBeglG
- EG-Hochschuldiplomanerkennungsverordnung - EGLV (die Verordnung regelt, unter welchen Bedingungen Abschlüsse aus anderen Mitgliedstaaten der EU für den Zugang zum gehobenen oder hören Dienst anerkannt werden können)
- Eisenbahnarbeitszeitverordnung - EAZV
- Elternzeitverordnung - EltZV (VO gilt für Beamte, für Arbeitnehmer gilt das Bundeserziehungsgeldgesetz)
- Erholungsurlaubsverordnung - EUrlV
- Erschwerniszulagenverordnung - EZulV
- Erste Bezügeanpassungs-Übergangsverordnung - 1. BezAnpÜV
- Gesetz über den auswärtigen Dienst - GAD
- Gesetz über die erweiterte Zulassung von Schadenersatzansprüchen bei Dienst- und Arbeitsunfällen - UnfErsZulG
- Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit - VLG
- Gesetze für Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern
- Gleichstellungsbeauftragten-Wahlverordnung - GleibWV
- Gleichstellungsstatistikverordnung - GleiStatV
- Heimaturlaubsverordnung - HUrlV
- Hinweise zum Besoldungsdienstalter - § 28 Besoldungsgesetz
- Kommunalbesoldungsverordnung des Bundes - BKomBesV
- Leistungsbezügeverordnung FH Bund - FHBLeistBV
- Leistungsbezügeverordnung UniBw - UniBwLeistBV
- Leistungsprämien- und -zulagenverordnung - LPZV
- Leistungsstufenverordnung - LStuV
- Mastervorlage für Gesetze
- Mehrarbeitsvergütung für Beamte - Verordnung
- Mehrarbeitsvergütungsverordnung - MVergV
- Mutterschaftsgesetz (gilt für Arbeitnehmerinnen)
- Mutterschutzverordnung - MuSchV (VO gilt für Beamtinnen)
- Post-Arbeitszeitverordnung 2003 - Post-AZV
- Postbankarbeitszeitverordnung - PBAZV
- Sonderurlaubsverordnung - SUrlV
- Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz - StBAG
- Telekom-Sonderzahlungsverordnung - TelekomSZV
- Trennungsgeldverordnung - TGV
- Verordnung über Ausnahmen von Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes für jugendliche Verordnung über amtliche Pässe der Bundesrepublik Deutschland - AmtlPassV
- Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach § 43 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes - BeamtVG43-3V
- Verordnung über die Gewährung einer örtlichen Prämie - ÖrtlPrV
- Verordnung über die leistungsgerechte Bezahlung im Bereich der Vermittlung - VermBBezV
- Verordnung über die Zahlung eines erhöhten Auslandszuschlags - AuslZuschlErhV
- Verordnung zu § 6 Abs. 2 BRKG - BRKG6-2V
- Verordnung zu § 82 des Bundesdisziplinargesetzes - BDG82V
- Verordnung zur Durchführung des § 31 des Beamtenversorgungsgesetzes (Bestimmung von Krankheiten für die beamtenrechtliche Unfallfürsorge) - BeamtVG31V
- Vollstreckungsvergütungsverordnung - VollstrVergV
- Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung - 2. BesÜV
- Zweite Besoldungsübergangsverordnung