BBesG - § 4 Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand oder bei Abwahl von Wahlbeamten auf Zeit
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§ 4 Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen
Ruhestand oder bei Abwahl von Wahlbeamten auf Zeit
(1) Der in den einstweiligen Ruhestand versetzte Beamte, Richter oder Soldat erhält für den Monat, in dem ihm die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mitgeteilt worden ist, und für die folgenden drei Monate noch die Bezüge nach dem ihm verliehenen Amt. Aufwandsentschädigungen werden nur bis zum Beginn des einstweiligen Ruhestandes gezahlt.
(2) Bezieht der in den einstweiligen Ruhestand versetzte Beamte, Richter oder Soldat Einkünfte aus einer Verwendung im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29 Abs. 1) oder eines Verbandes, dessen Mitglieder öffentlich-rechtliche Dienstherren sind, so werden die Bezüge um den Betrag dieser Einkünfte verringert. Dem Dienst bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn steht gleich die Tätigkeit im Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung, an der ein öffentlich-rechtlicher Dienstherr oder ein Verband, dessen Mitglieder öffentlich-rechtliche Dienstherren sind, durch Zahlung von Beiträgen oder Zuschüssen oder in anderer Weise beteiligt ist. Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, trifft der für das Besoldungsrecht zuständige Minister oder die von ihm bestimmte Stelle.
(3) Wird ein Wahlbeamter auf Zeit abgewählt, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend; an die Stelle der Mitteilung über die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand tritt die Mitteilung über die Abwahl oder der sonst bestimmte Beendigungszeitpunkt für das Beamtenverhältnis auf Zeit. Satz 1 gilt entsprechend für die Fälle des Eintritts in den einstweiligen Ruhestand kraft Gesetzes.
mehr zu: Beamtengesetze
- Altersteilzeitzuschlagsverordnung - ATZV
- Arbeitszeitverordnung - AZV
- Auslandsreisekostenverordnung - ARV
- Auslandstrennungsgeldverordnung - ATGV
- Auslandsumzugskostenverordnung - AUV
- Auslandsverwendungszuschlagsverordnung - AuslVZV
- Auslandszuschlagsverordnung - AuslZuschlV
- BBesG
- BBesG - § 1 Geltungsbereich
- BBesG - § 2 Regelung durch Gesetz
- BBesG - § 3 Anspruch auf Besoldung
- BBesG - § 3a Besoldungskürzung
- BBesG - § 4 Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand oder bei Abwahl von Wahlbeamten auf Zeit
- BBesG - § 5 Besoldung bei mehreren Hauptämtern
- BBesG - § 6 Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
- BBesG - § 7 Kaufkraftausgleich
- BBesG - § 8 Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
- BBesG - § 9 Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
- BBesG - § 9a Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
- BBesG - § 10 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung
- BBesG - § 11 Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
- BBesG - § 12 Rückforderung von Bezügen
- BBesG - § 13 Ausgleichszulagen
- BBesG - § 14 Anpassung der Besoldung
- BBesG - § 14a Versorgungsrücklage
- BBesG - § 15 Dienstlicher Wohnsitz
- BBesG - § 16 Amt, Dienstgrad
- BBesG - § 17 Aufwandsentschädigungen
- BBesG - § 17a Zahlungsweise
- BBesG - § 18 Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung
- BBesG - § 19 Bestimmung des Grundgehaltes nach dem Amt
- BBesG - § 19a weggefallen
- BBesG - § 20 Besoldungsordnungen A und B
- BBesG - § 21 Hauptamtliche Wahlbeamte auf Zeit der Gemeinden, Samtgemeinden, Verbandsgemeinden, Ämter und Kreise
- BBesG - § 22 Vorstandsmitglieder öffentlich-rechtlicher Sparkassen und Leiter kommunaler Versorgungs- und Verkehrsbetriebe
- BBesG - § 23 Eingangsämter für Beamte
- BBesG - § 24 Eingangsamt für Beamte in besonderen Laufbahnen
- BBesG - § 25 Beförderungsämter
- BBesG - § 26 Obergrenzen für Beförderungsämter
- BBesG - § 27 Bemessung des Grundgehaltes
- BBesG - § 28 Besoldungsdienstalter
- BBesG - § 29 Öffentlich-rechtliche Dienstherren
- BBesG - § 30 Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten
- BBesG - § 31 weggefallen
- BBesG - § 32 weggefallen
- BBesG - § 33 Bundesbesoldungsordnung C
- BBesG - § 34 Zuschüsse zum Grundgehalt
- BBesG - § 35 Obergrenzen
- BBesG - § 36 Bemessung des Grundgehaltes, Besoldungsdienstalter
- BBesG - § 37 Besoldungsordnungen R
- BBesG - § 38 Bemessung des Grundgehaltes
- BBesG - § 39 Grundlage des Familienzuschlages
- BBesG - § 40 Stufen des Familienzuschlages
- BBesG - § 41 Änderung des Familienzuschlages
- BBesG - § 42 Amtszulagen und Stellenzulagen
- BBesG - § 42a Prämien und Zulagen für besondere Leistungen
- BBesG - § 43 Stellenzulagen für Beamte, Richter und Soldaten in der Hochschulleitung
- BBesG - § 44 Stellenzulage für hauptamtliche Lehrkräfte
- BBesG - § 45 weggefallen
- BBesG - § 46 Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes
- BBesG - § 47 Zulagen für besondere Erschwernisse
- BBesG - § 48 Mehrarbeitsvergütung, Vergütung für die Teilnahme an Sitzungen kommunaler Vertretungskörperschaften und ihrer Ausschüsse
- BBesG - § 49 Vergütung für Beamte im Vollstreckungsdienst
- BBesG - § 50 Lehrvergütung für Professoren
- BBesG - § 50a Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung
- BBesG - § 51 Andere Zulagen und Vergütungen
- BBesG - § 52 Auslandsdienstbezüge
- BBesG - § 53 Zahlung der Auslandsdienstbezüge
- BBesG - § 54 Kaufkraftausgleich
- BBesG - § 55 Auslandszuschlag
- BBesG - § 56 Auslandskinderzuschlag
- BBesG - § 57 Mietzuschuß
- BBesG - § 58 Auslandsdienstbezüge bei Abordnungen
- BBesG - § 58a Auslandsverwendungszuschlag
- BBesG - § 59 Anwärterbezüge
- BBesG - § 60 Anwärterbezüge nach Ablegung der Laufbahnprüfung
- BBesG - § 61 Anwärtergrundbetrag
- BBesG - § 62 weggefallen
- BBesG - § 63 Anwärtersonderzuschläge
- BBesG - § 64 Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärter
- BBesG - § 65 Anrechnung anderer Einkünfte
- BBesG - § 66 Kürzung der Anwärterbezüge
- BBesG - § 67 Jährliche Sonderzahlungen
- BbesG - § 68 Vermögenswirksame Leistungen
- BBesG - § 68a Jährliches Urlaubsgeld
- BBesG - § 69 Dienstbekleidung, Heilfürsorge, Unterkunft für Soldaten
- BBesG - § 70 Dienstkleidung, Heilfürsorge, Unterkunft für Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz
- BBesG - § 71 Allgemeine Verwaltungsvorschriften und Zuständigkeitsregelungen
- BBesG - § 72 Sonderzuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit
- BBesG - § 72a Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
- BBesG - § 73 Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
- BBesG - § 73a Übergangsregelung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
- BBesG - § 74 weggefallen
- BBesG - § 75 Übergangszahlung
- BBesG - § 76 Weiterverpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit
- BBesG - § 77 weggefallen
- BBesG - § 78 Zulage für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen
- BBesG - § 79 Einstufung besonderer Lehrämter
- BBesG - § 80 Übergangsregelung für beihilfeberechtigte Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz
- BbesG - § 80a weggefallen
- BBesG - § 81 Übergangsregelungen bei Zulagenänderungen aus Anlaß des Versorgungsreformgesetzes 1998
- BBesG - § 82 Übergangsregelungen für Anwärterbezüge aus Anlaß des Versorgungsreformgesetzes 1998
- BBesG - § 83 Übergangsregelungen bei Zulagenänderungen aus Anlass des Sechsten Besoldungsänderungsgesetzes
- BBesG - § 84 Anpassung der Bezüge nach fortgeltendem Recht
- BBesG - § 85 Einmalzahlung im Jahr 2004
- Beamtenrechtsrahmengesetz - BRRG
- Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung - BeamtVÜV
- Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG
- Bedienstetenwohnungs-Verordnung der RV-Träger - RVBedWohnV
- Besoldung von Bürgermeistern, Oberkreisdirektoren, Landräten und ähnlichen gewählten Kommunalbeamten fest.
- BRRG
- Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004
- Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
- Bundesdisziplinargesetz - BDG
- Bundeserziehungsgeldgesetz
- Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG
- Bundeslaufbahnverordnung - BLV
- Bundesnebentätigkeitsverordnung - BNV
- Bundesobergrenzenverordnung - BOgrV
- Bundesreisekostengesetz (BRKG)
- Bundessonderzahlungsgesetz
- Bundesumzugskostengesetz - BUKG
- Dienstrechtliches Begleitgesetz - DRBeglG
- EG-Hochschuldiplomanerkennungsverordnung - EGLV (die Verordnung regelt, unter welchen Bedingungen Abschlüsse aus anderen Mitgliedstaaten der EU für den Zugang zum gehobenen oder hören Dienst anerkannt werden können)
- Eisenbahnarbeitszeitverordnung - EAZV
- Elternzeitverordnung - EltZV (VO gilt für Beamte, für Arbeitnehmer gilt das Bundeserziehungsgeldgesetz)
- Erholungsurlaubsverordnung - EUrlV
- Erschwerniszulagenverordnung - EZulV
- Erste Bezügeanpassungs-Übergangsverordnung - 1. BezAnpÜV
- Gesetz über den auswärtigen Dienst - GAD
- Gesetz über die erweiterte Zulassung von Schadenersatzansprüchen bei Dienst- und Arbeitsunfällen - UnfErsZulG
- Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit - VLG
- Gesetze für Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern
- Gleichstellungsbeauftragten-Wahlverordnung - GleibWV
- Gleichstellungsstatistikverordnung - GleiStatV
- Heimaturlaubsverordnung - HUrlV
- Hinweise zum Besoldungsdienstalter - § 28 Besoldungsgesetz
- Kommunalbesoldungsverordnung des Bundes - BKomBesV
- Leistungsbezügeverordnung FH Bund - FHBLeistBV
- Leistungsbezügeverordnung UniBw - UniBwLeistBV
- Leistungsprämien- und -zulagenverordnung - LPZV
- Leistungsstufenverordnung - LStuV
- Mastervorlage für Gesetze
- Mehrarbeitsvergütung für Beamte - Verordnung
- Mehrarbeitsvergütungsverordnung - MVergV
- Mutterschaftsgesetz (gilt für Arbeitnehmerinnen)
- Mutterschutzverordnung - MuSchV (VO gilt für Beamtinnen)
- Post-Arbeitszeitverordnung 2003 - Post-AZV
- Postbankarbeitszeitverordnung - PBAZV
- Sonderurlaubsverordnung - SUrlV
- Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz - StBAG
- Telekom-Sonderzahlungsverordnung - TelekomSZV
- Trennungsgeldverordnung - TGV
- Verordnung über Ausnahmen von Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes für jugendliche Verordnung über amtliche Pässe der Bundesrepublik Deutschland - AmtlPassV
- Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach § 43 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes - BeamtVG43-3V
- Verordnung über die Gewährung einer örtlichen Prämie - ÖrtlPrV
- Verordnung über die leistungsgerechte Bezahlung im Bereich der Vermittlung - VermBBezV
- Verordnung über die Zahlung eines erhöhten Auslandszuschlags - AuslZuschlErhV
- Verordnung zu § 6 Abs. 2 BRKG - BRKG6-2V
- Verordnung zu § 82 des Bundesdisziplinargesetzes - BDG82V
- Verordnung zur Durchführung des § 31 des Beamtenversorgungsgesetzes (Bestimmung von Krankheiten für die beamtenrechtliche Unfallfürsorge) - BeamtVG31V
- Vollstreckungsvergütungsverordnung - VollstrVergV
- Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung - 2. BesÜV
- Zweite Besoldungsübergangsverordnung