Bundesbeamtengesetz (BBG): § 1 Geltungsbereich

 

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Bundesbeamtengesetz (BBG): § 1 Geltungsbereich

 

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt für die Beamtinnen und Beamten des Bundes, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.


 

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Red 20231017

 

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