
| ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern |
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Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung |
Das Tarifvertrags- und Beamtenrecht ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Die für Beschäftigte im Landesdienst (Angestellte, Arbeiter und Beamte) geltenden Regelungen sind teilweise sehr differenziert. Wir haben hier einige wichtige Informationen zusammengefasst und Link-TIPPS ausgewählt.
Tarifbereich
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Beamtenbereich
Dokumente zu den Themen Beihilfe, Versorgung, Bezügen usw. >>>weiter
Personalvertretungsrecht
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Nebentätigkeitsrecht
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