Lansdespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)

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Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)

 

Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2019 (GVBl. LSA S. 180)

Inhaltsübersicht 

Teil 1
Personalvertretungen
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1    Errichtung von Personalvertretungen

§ 2    Grundsätze der Zusammenarbeit

§ 3    Unabdingbarkeit

§ 4    Beschäftigte und Gruppen

§ 5    (weggefallen)

§ 6    Dienststellen

§ 7    Vertretung der Dienststelle

§ 8    Schutzbestimmungen

§ 9    Übernahme von Auszubildenden

§ 10    Schweigepflicht

§ 11    Unfälle und Sachschäden

§ 11a    Datenschutz

 

Kapitel 2
Der Personalrat
Abschnitt 1
Wahl und Zusammensetzung des Personalrates

§ 12    Wahl von Personalräten

§ 13    Wahlberechtigung

§ 14    Wählbarkeit

§ 15    Sondervorschrift für die Wählbarkeit

§ 16    Anzahl der Mitglieder des Personalrates

§ 17    Vertretung der Gruppen

§ 18    Abweichende Sitzverteilung und wahlgruppenfremde Beschäftigte

§ 19    Wahlverfahren

§ 20    Bestellung des Wahlvorstandes

§ 21    Bestellung des Wahlvorstandes durch die Personalversammlung

§ 22    Bestellung des Wahlvorstandes durch die Dienststellenleitung

§ 23    Aufgaben des Wahlvorstandes

§ 24    Wahlschutz und Wahlkosten

 

Abschnitt 2
Amtszeit des Personalrates

§ 25    Dauer der Amtszeit

§ 26    Neuwahl

§ 26a    Neubildung und Umbildung von Körperschaften und Dienststellen

§ 27    Wahlanfechtung sowie Ausschluss und Auflösung

§ 28    Erlöschen und Ruhen der Mitgliedschaft

§ 29    Ersatzmitglieder

 

Abschnitt 3
Geschäftsführung des Personalrates

§ 30    Vorstand

§ 31    Geschäftsführung

§ 32    Einberufung und Leitung von Sitzungen

§ 33    Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen

§ 34    Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten

§ 35    Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit

§ 36    Beratung und Abstimmung

§ 37    Fristverlängerung für Stellungnahmen des Personalrates und der Gruppenvertretungen

§ 38    Teilnahme weiterer Personen

§ 39    Sitzungsniederschrift

§ 40    Geschäftsordnung

§ 41    Sprechstunden und Betreuung

§ 42    Kosten

 

Abschnitt 4
Rechtsstellung der Personalratsmitglieder

§ 43    Umlageverbot

§ 44    Freistellung

§ 45    Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

§ 46    Schutzvorschriften

 

Kapitel 3
Personalversammlung

§ 47    Zusammensetzung

§ 48    Einberufung und Tätigkeitsbericht

§ 49    Zeitpunkt

§ 50    Aufgaben der Personalversammlung

§ 51    Teilnahme weiterer Personen

 

Kapitel 4
Bildung von Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat

§ 52    Stufenvertretungen

§ 53    Wahl, Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung der Stufenvertretungen

§ 54    Gesamtpersonalrat

§ 55    Wahl, Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung des Gesamtpersonalrates

 

Kapitel 5
Beteiligung der Personalvertretung
Abschnitt 1
Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat

§ 56    Regelmäßige Gespräche und Friedenspflicht

§ 57    Allgemeine Aufgaben des Personalrates

§ 58    Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes und Wahrung der Vereinigungsfreiheit

§ 59    Beteiligung am Arbeitsschutz

§ 60    Verwaltungsanordnungen

 

Abschnitt 2
Mitbestimmung und Einigung

§ 61    Umfang und Durchführung der Mitbestimmung

§ 62    Verfahren bei Nichteinigung

§ 63    Einigungsstelle

§ 64    Verfahren der Einigungsstelle

§ 65    Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

§ 66    Mitbestimmung in Angelegenheiten der Beamten

§ 67    Mitbestimmung in Angelegenheiten der Arbeitnehmer

§ 68    Ausnahmen für bestimmte Beschäftigte

§ 69    Mitbestimmung in Rationalisierungs-, Technologie- und Organisationsangelegenheiten

 

Abschnitt 3
Dienstvereinbarungen

§ 70    Abschluss von Dienstvereinbarungen und Vorrang von Tarifverträgen

 

Abschnitt 4
Beteiligung von Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat

§ 71    Beteiligung der Stufenvertretung und des Gesamtpersonalrates

 

Kapitel 6
Jugend- und Auszubildendenvertretung

§ 72    Errichtung

§ 73    Wahlrecht und Wählbarkeit

§ 74    Zahl der Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung

§ 75    Wahlverfahren, Amtszeit und Vorsitz

§ 76    Befugnisse und Tätigkeit

§ 77    Jugend- und Auszubildendenversammlung

 

Kapitel 7
Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte
und Versammlung der Vorstände der Personalvertretungen

§ 77a    Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte

§ 77b    Personalräteversammlung

 

Kapitel 8
Gerichtliche Entscheidungen

§ 78    Rechtsweg

§ 79    Fachkammern und Fachsenate

 

Teil 2
Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und
Behandlung von Verschlusssachen
Kapitel 1
Beschäftigte der Polizeibehörden

§ 80    Polizeidienststelle, Stufenpersonalrat, Polizeihauptpersonalrat

§ 81    Sonderregelung für Polizeivollzugsbeamte an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt

 

Kapitel 2
Verfassungsschutz

§ 82    Personalvertretung für die Beschäftigten des Verfassungsschutzes

 

Kapitel 3
Beschäftigte an öffentlichen Schulen

§ 83    Allgemeines

§ 84    Personalräte bei Schulen

§ 85    Beschäftigte im Vorbereitungsdienst für Lehrämter

§ 86    Lehrerbezirkspersonalräte beim Landesschulamt

§ 87    Fachgruppen

§ 88    Lehrerhauptpersonalrat

§ 89    Freistellungen

§ 90    Vorstand der Lehrerstufenvertretungen

§ 91    Personalversammlungen

§ 92    (weggefallen)

§ 93    Wahlberechtigung

§ 94    (aufgehoben)

§ 95    Besondere Zusammensetzung des Wahlvorstandes

§ 96    Einigungsstelle

§ 97    Beteiligung des Personalrates

 

Kapitel 4
Beschäftigte der Gemeinden, Verbandsgemeinden,
Landkreise und Zweckverbände

§ 98    Sonderregelungen

 

Kapitel 5
Wissenschaftliche Einrichtungen; Körperschaften, Anstalten und
Stiftungen des öffentlichen Rechts

§ 99    Wissenschaftliche Einrichtungen

§ 100    Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

 

Kapitel 6
Verschlusssachen

§ 101    Verschlusssachen

Teil 3
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 102    Verweisung auf andere Gesetze

§ 103    (aufgehoben)

§ 104    Wahlordnung

§ 105    (weggefallen)

§ 106    Übergangsbestimmungen

§ 107    Sprachliche Gleichstellung

§ 108    In-Kraft-Treten


zum Wortlaut des aktuellen Gesetzestextes

zum Wortlaut des aktuellen Gesetzestextes  


 

Red 20220620

 

 

 

 

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