§ 33 Bundesbesoldungsordnung C
Die Ämter der Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Künstlerischen Assistenten und Wissenschaftlichen Assistenten und ihre Besoldungsgruppen sind in der Bundesbesoldungsordnung C (Anlage II) geregelt. Die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen sind in der Anlage IV ausgewiesen.